LFSH und Petze veröffentlichen Handlungsempfehlungen zum Beschwerdemanagement

Eine Beschwerdestelle nach § 13 AGG einzurichten, gehört zu den Pflichten aller Arbeitgeber*innen. Beschwerden ernst zu nehmen und professionell zu bearbeiten, ist zudem ein wichtiger Baustein wirksamer Schutzkonzepte.

Wie kann eine Beschwerdestelle so gestaltet werden, dass Betroffene sie tatsächlich nutzen?

Um Organisationen in dieser Frage zu unterstützen, haben LFSH und dem Petze Institut für Gewaltprävention gemeinsame Handlungsempfehlungen zum Beschwerdemanagement im Rahmen von Gewaltschutzkonzepten und zur offiziellen Beschwerdestelle nach § 13 AGG veröffentlicht. Die Empfehlungen bündeln rechtliche Grundlagen, fachliche Orientierung und praxisnahe Hinweise für die Umsetzung einer wirksamen Beschwerdestruktur.

Prävio bietet darüber hinaus individuelle Beratungen für Organisationen, die ihr Beschwerdemanagement (weiter)entwickeln wollen.

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