Beratung für Schwangere und im Schwangerschaftskonflikt

Schwangerschaftskonfliktberatung

Einige Frauenberatungsstellen sind anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach § 219 StGB. Sie können sich an uns wenden, wenn Sie

  • unsicher sind, ob Sie eine Schwangerschaft fortsetzen wollen.
  • ungewollt schwanger sind und die Bescheinigung über eine Beratung für einen Schwangerschaftsabbruch benötigen.
  • nach einem Schwangerschaftsabbruch Fragen oder Probleme haben.

Wir unterliegen der Schweigepflicht und beraten ergebnisoffen, kostenlos und auf Wunsch auch anonym.
Sie dürfen in der Beratung alle Themen, die Sie beschäftigen, ansprechen, aber Sie müssen die Gründe für Ihre Entscheidung nicht angeben.
Wir respektieren Ihre persönliche Situation und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen. Wir unterstützen Sie darin, eine selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können.

Schwangerenberatung

Einige Frauenberatungsstellen unterstützen Schwangere und ihre Partner*innen, während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Auch Minderjährige und Alleinstehende können sich an uns wenden.

  • Wir unterstützen Sie bei familiären, psychischen oder organisatorischen Problemen.
  • Auf Wunsch begleiten wir Sie in der Zeit der Pränataldiagnostik.
  • Im Falle einer Fehlgeburt helfen wir Ihnen, Ihre Erlebnisse zu verarbeiten.
  • Sie erhalten Informationen über rechtliche, finanzielle oder organisatorische Hilfen, die Ihnen zustehen.
  • Bei Bedarf begleiten wir Sie bei Behördengängen und helfen Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen.

Wir planen mit Ihnen, wie Sie mit Ihrer Situation in der Schule, am Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz umgehen können.

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